Neue Abschreibungsmöglichkeiten: Steuervorteile für Kapitalanleger nutzen

Die Zeichen für eine Investition in eine private Kapitalanlage stehen gerade günstig. Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz für neu gebaute Wohnimmobilien auch das steuerliche Instrument der „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) angepasst. Das bedeutet: Wer jetzt eine Neubau-Immobilie kauft und diese vermietet, kann unter bestimmen Voraussetzungen jährlich bis zu 5 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten (bzw. in den Folgejahren vom jeweiligen Restwert) abschreiben und somit Steuern sparen.